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   LSG Bayern, 10.07.2007 - L 15 VG 8/05   

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https://dejure.org/2007,27009
LSG Bayern, 10.07.2007 - L 15 VG 8/05 (https://dejure.org/2007,27009)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.07.2007 - L 15 VG 8/05 (https://dejure.org/2007,27009)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - L 15 VG 8/05 (https://dejure.org/2007,27009)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Versorgungsleistungen bei besonderen familiären Belastungssituationen; Gewährung einer Hinterbliebenenrente; Notwendigkeit einer vom Strafverfahren unabhängigen Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R

    Härteausgleich bei der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Bayern, 10.07.2007 - L 15 VG 8/05
    Das Bundessozialgericht hat sich bereits mit Urteil vom 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R (SozR 3-3200 § 81e Nr. 2) hierzu im Falle eines Soldaten der Bundeswehr, dessen Ehefrau (bzw. Mutter der Kläger) in Italien ermordet worden ist, dahingehend geäußert, dass im Wege des Härteausgleichs nach § 81e Abs. 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) in Verbindung mit § 89 Abs. 1 BVG Leistungen nur gewährt werden können, sofern sich in einzelnen Fällen aus den Vorschriften des Gesetzes besondere Härten ergeben.
  • BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 1/89

    Beweiswürdigung bei der Opferentschädigung

    Auszug aus LSG Bayern, 10.07.2007 - L 15 VG 8/05
    Soweit der Bevollmächtigte der Klägerin auf die Notwendigkeit einer vom Strafverfahren unabhängigen Beweiswürdigung hinweist (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.04.1991 - 9a/9 RVg 1/89 (SozR 3-3800 § 1 Nr. 1) und in der mündlichen Verhandlung vom 10.07.2007 vorträgt, der Angriff des H. W. sei bereits beendet gewesen, Hilfe von Nachbarn hätte erlangt werden können sowie die Mutter der Klägerin habe das Messer bereits vorbereitet bereit gehalten, finden diese Folgerungen in den bisherigen Ermittlungen keine hinreichende Stütze.
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